Leistungsfeststellung und -bewertung
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Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz §48 festgelegt. Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben und Grundlage für die weitere Förderung sein.
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In jedem Unterrichtsfach bilden einerseits alle mündlichen, praktischen, und schriftlichen Beiträge der Kinder unsere Beurteilungsgrundlage, andererseits werde nicht nur die erzielten Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte als Leistungen bewertet. Neben den Einzelleistungen berücksichtigen wir ebenfalls in Gruppen erbrachte Leistungen und soziale Kompetenzen.
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Dieses Faltblatt möchte dazu beitragen, unseren SchülerInnen und den Eltern die Kriterien der Leistungsbewertung an dem Grundschulverbund Loten-Bockhorst noch transparenter zu machen.
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